Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

für Personentransporte im Mietwagenverkehr 

der Ringer & Becker eGbR:

 

Geltungsbereich:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von unserem Unternehmen erbrachten Leistungen im Rahmen der Personenbeförderung im Mietwagenverkehr. Die gültige Fassung unserer AGB´s finden Sie auf unserer Website sowie in unseren Geschäftsräumen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese gerne auch noch per Email zu. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Sie von uns schriftlich akzeptiert wurden.

Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, soweit in unserem entsprechenden Angebot nicht eine bestimmte Frist angegeben ist. Der Vertrag kommt mit der mündlichen, schriftlichen oder der in elektronischer Form abgegebenen Bestellung und unserer anschließenden, schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Eine Email wird vom Besteller als Auftragsbestätigung akzeptiert und anerkannt. Hinweis: Wir prüfen nicht die Richtigkeit Ihrer Angaben wie Adressen, Ankunftszeiten, Abflugszeiten!  Der Besteller hat hier für korrekte Angaben zu sorgen und haftet auch dafür.

Sicherungssysteme für Kinder

Für Kinder halten wir die erforderlichen Sicherungssysteme bereit. Eine Anmeldung mit Angaben zur Kindesgröße, Alter und zum Gewicht ist zwingend erforderlich. Bitte nehmen Sie jedoch zur Kenntnis, dass wir für Baby´s keine Sicherungssysteme bereithalten. 

Leistung

Mit dem Vertragsabschluss verpflichten wir uns zur Durchführung der vereinbarten Beförderung. Für die Erfüllung der Leistung können Subunternehmer eingesetzt werden. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Fahrzeuges besteht nicht. Beim Flughafentransfer gilt grundsätzlich ein Zustieg als vereinbart. Weitere Zustiege bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden zusätzlich berechnet. In den vereinbarten Preisen ist die Beförderung von einem Gepäckstück bis max. 20 kg und ein Handgepäck pro Person inklusive. Darüber hinaus gehende Gepäckstücke müssen vorher angemeldet werden. Für die Beförderung wird ein Zuschlag erhoben. Die Beförderung wird nur mit unserer Bestätigung garantiert.

Der Zeitpunkt der Abholung wird bis drei Tage vor Leistungsbeginn durch unser Unternehmen festgelegt, soweit dies nicht bereits bei Vertragsschluss erfolgt ist. Maßgeblich sind die vom Besteller angegebenen Ankunftszeiten. Wünscht der Besteller andere als von uns vorgegebene Abfahrzeiten, bzw. verspätet sich die Abfahrt durch Verschulden des Bestellers, so haften wir nicht für dadurch entstehende Verspätungen in der Ankunft. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch falsche Angaben bei Vertragsabschluss entstehen sowie für Verspätungen infolge von Verkehrsstaus, extremen Witterungsverhältnissen, Fluglotsenstreiks und höherer Gewalt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Unternehmens.

Preise und Zahlungen

Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis und die vereinbarte Zahlweise. Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlung bereits bei der Hinfahrt der komplette Preis für die Hin- und Rückfahrt fällig wird. Mehrkosten, die aufgrund von Änderungswünschen durch den Besteller während der Fahrt auftreten und nicht vereinbart wurden, werden zusätzlich berechnet. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Rücktritt

Der Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Allerdings erheben wir folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 3 Tage vor Auftragsbeginn: 10,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • bis 24 h vor Auftragsbeginn: 30 % vom vereinbarten Preis
  • 60 % vom vereinbarten Preis, soweit das Fahrzeug unser Betriebsgelände noch nicht verlassen hat.
  • 100% vom vereinbarten Preis, soweit das Fahrzeug das Betriebsgelände verlassen hat. 
  • Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung.

Unser Unternehmen kann vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eingetreten sind, die wir nicht zu vertreten haben. Der Besteller hat in diesem Fall nur Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen mit der Buchung.

Unser Unternehmen kann den Vertrag auch nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistungen durch höhere Gewalt, oder durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, Behinderungen durch Staatsorgane, Straßenblockaden oder Streiks und Arbeitsniederlegungen, die nicht durch ihn zu vertreten sind oder durch den Besteller oder seiner mitreisenden Personen verursacht werden. Für die erbrachte Leistung steht unserem Unternehmen dann der vereinbarte Preis auch anteilig zu.

Haftung

Wir haften auf der Grundlage des § 23 Personenbeförderungsgesetz für Sachschäden soweit der Sachschaden 1000 EUR nicht übersteigt, es sei denn, der Sachschaden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen, die unser Unternehmen zu vertreten hat. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf dreifachen Beförderungspreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Kunde hat seine Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erfüllung innerhalb eines Monates nach Durchführung der Leistung zu stellen.

§ 7 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt mit unserer Beauftragung 68519 Viernheim als vereinbart.

§ 8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit aller AGB´s  zur Folge.

 

(Fassung: Oktober 2025)

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